Interessiert an einem Bachelorstudium in Architektur? Auf dieser Seite sind die je nach Vorbildung geltenden Zulassungsbedingungen aufgeführt. Für weitere Informationen steht das Studiensekretariat gerne zur Verfügung.

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Der direkte Zugang zum Studium ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

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Für Interessierte mit einem anderen EFZ, gelten folgende Zulassungsbedingungen:

  • EFZ mit Berufsmaturität
  • Arbeitswelterfahrung im Bereich der gewählten Studienrichtung (einjähriges Praktikum oder verkürzte zweijährige Lehre)

Mehr dazu: Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Ingenieurwesen und Architektur


Zulassungsbedingungen: 

  • abgeschlossene gymnasiale Maturität
  • Arbeitswelterfahrung im Bereich der gewählten Studienrichtung (einjähriges Praktikum oder verkürzte zweijährige Lehre)

Mehr dazu: Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Ingenieurwesen und Architektur


Mit FMS-Ausweis und Fachmaturität: 

  • abgeschlossene Fachmaturität FMS
  • Arbeitswelterfahrung im Bereich der gewählten Studienrichtung (einjähriges Praktikum oder verkürzte zweijährige Lehre)

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Mit FMS-Ausweis und EFZ:

  • mit einem EFZ als Zeichner/in Fachrichtung Architektur ist der direkte Zugang möglich;
  • mit einem EFZ in einem anderen Bereich wird eine Arbeitswelterfahrung im Bereich der gewählten Studienrichtung (einjähriges Praktikum oder verkürzte zweijährige Lehre) vorausgesetzt.

Mehr dazu: Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Ingenieurwesen und Architektur


Mit einem Diplom einer höheren Fachschule (HF): 

  • mit einem HF-Diplom in einem mit der gewählten Studienrichtung verwandten Beruf ist der direkte Zugang möglich;
  • mit einem HF-Diplom in einem anderem Bereich wird eine Arbeitswelterfahrung im Bereich der gewählten Studienrichtung (einjähriges Praktikum oder verkürzte zweijährige Lehre) vorausgesetzt.

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Für Interessierte mit einem anderen Abschluss gelten folgende Zulassungsbedingungen: 

  • Zulassung sur Dossier ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, unter der Voraussetzung, dass die Kandidatin oder der Kandidat im Verlauf der beruflichen Laufbahn die Fähigkeiten und Kompetenzen erworben hat, die den erforderlichen Abschlüssen entsprechen.
  • einjährige Arbeitswelterfahrung in enger Verbindung mit der gewählten Studienrichtung
  • Bestehen der Aufnahmeprüfung

Mehr dazu: Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Ingenieurwesen und Architektur


Für Interessierte mit einem ausländischen Abschluss gelten folgende Zulassungsbedingungen:

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Ergänzungsprüfung der schweizerischen Hochschulen (ECUS)

  • Die ECUS-Website enthält alle wichtigen Informationen zur Prüfung (Inhalt, Ort, Datum, Kosten).
  • Prüfungsperiode: August 2025
  • Folgende fünf Fächer werden geprüft: Französisch, Mathematik, Geschichte, Englisch und Physik (Pflichtwahlfach).

Anmeldung

Anmeldeformular


Wichtige Daten

31.03.2025
Einschreibefrist für Kandidierende mit EFZ als Zeichner/in oder Geomatiker/in
31.03.2025
Einschreibefrist für Kandidierende mit ausländischem Abschluss und Sur-Dossier-Anfragen
27.05.2025
Aufnahmeprüfung (sur-Dossier-Anfragen)
31.05.2025
Einschreibefrist für Kandidierende mit einem Schweizer Abschluss, die ein Praktikum absolvieren müssen (Studienbeginn 2026)


Nach Ablauf der angegebenen Frist ist eine Anmeldung möglich, sofern es noch freie Plätze gibt.